ZUR INFORMATION:
Das Gymnasium ist zur Zeit telefonisch nur unter 03679 7273780 erreichbar.
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM ÜBERTRITT AN DAS GYMNASIUM ZUM SCHULJAHR 2023/2024 (veröff. 22.02.2023)
Durch Anklicken kommen Sie jeweils zum entsprechenden Dokument.
Informationen für Eltern zum Übertritt an das Gymnasium
Aufnahmeantrag zum Schuljahr 2023/24
Interessenbekundung für das Lernen in einer Tabletklasse
Flyer des Gymnasiums Neuhaus a. Rwg.
Merkblatt zur Informationspflicht Datenschutz
Zusätzliche Einblicke in unser Gymnasium und unser Wirken als Digitale Pilotschule können Sie unter folgenden Links erhalten:
- Schulflyer
- Virtueller Schulrundgang
- Film
Mit freundlichen Grüßen, B. Geyer, SL
Strukturierte Verkabelung am Gymn. Neuhaus a. Rwg. - Digitalpakt (erstmals veröff. 27.04.21)
In den nächsten Monaten finden umfangreiche Bauarbeiten zur Verkabelung unserer Schule statt. Damit wird die lange erhoffte Baumaßnahme realisiert. Aus diesem Grund kommt es ab 27.04.21 zu Einschränkungen beim Einsatz von BigBlueButton als Videokonferenzmodul der TSC und beim Internet.
Mit freundlichen Grüßen, B. Geyer, SL
(aktualisiert 04.05.22, 23.10.22, 5.1.23 und 16.03.23)
Die Bauarbeiten sind leider noch nicht abgeschlossen, so dass keine Übergabe stattfinden konnte. Dies betrifft auch WLAN.
Mit freundlichen Grüßen, B. Geyer, SL
Informationen des TMBJS im Zusammenhang mit dem Coronavirus sowie die derzeit gültigen Verordnungen findet Ihr / finden Sie unter https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/
Der aktuell gültige schulische Hygieneplan ist hier hinterlegt.
MIT UNS GUT VORBEREITET IN EINE ERFOLGREICHE ZUKUNFT!
Digitale Pilotschule
Unser Gymnasium ist dabei. Unter 52 Bewerbungen thüringenweit wählte eine Jury 20 Schulen verschiedener Schularten aus. Unser Gymnasium ist eines von sechs in ganz Thüringen, das vom Thüringer Kultusminister als "Digitale Pilotschule" berufen wurde!
WerdenKlassenfahrten oder andere schulische Veranstaltungen aus vorgenanntem Grundabgesagt, sind zunächst mögliche Ansprüche gegenüberReiserücktrittsversicherungen usw. geltend zu machen.
Soweit gleichwohl Kosten unvermeidlichbei den Eltern verbleiben, stimmt sich die Landesregierung derzeit dazu ab,inwieweit eine Erstattung durch das Land erfolgen soll. Informationen werdenIhnen zur Verfügung gestellt, sobald eine Entscheidung getroffen ist.UnabweislicheKosten (Kosten, die nicht durch die Leistungen einerReiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind) werden durch den Freistaatübernommen. Konkrete Festlegungen werden zeitnah getroffen.
Im Film erhalten Sie dazu Einblicke.