Startseite    SiteMap    Impressum    |   Login

Schulverfassung

für das Staatliche Gymnasium Neuhaus am Rennweg

Präambel

Wir wissen, dass es gilt am Kleinen das Große zu lernen. Demokratie als Lebensform bedeutet, ihre Prinzipien als Grundlage und Ziel für den menschlichen Umgang und das menschliche Handeln in die Praxis des gelebten Alltags hineinzutragen und in dieser Praxis immer wieder zu erneuern. Grundlage demokratischen Verhaltens sind die auf gegenseitiger Anerkennung beruhende Achtung und Solidarität zwischen Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter oder gesellschaftlichem Status.

Wir brechen mit einer überholten schulischen Tradition des Befehls-Gehorsamsprinzips und ersetzen dieses durch den entschiedenen und gemeinsam getragenen Willen, alle Betroffenen einzubeziehen, eine abwägende und gerechtigkeitsorientierte Entscheidungspraxis zu ermöglichen, Öffentlichkeit herzustellen, Selbstverantwortung zu fördern und eine kritische Prüfung und Revision des Handelns mit Maßstäben von Recht und Moral zu sichern.

In demokratischen Verhältnissen aufzuwachsen und respektvollen Umgang als selbstverständlich zu erfahren, bildet die wichtigste Grundlage für die Herausbildung belastbarer demokratischer Einstellungen und Verhaltensgewohnheiten für das ganze Leben.

Zur Verwirklichung dieses Anspruches finden wir Wege in der reformpädagogischen Tradition des Daltonplanes. Freiheit, selbstständiges Arbeiten, persönliche Verantwortungsübernahme, Zusammenarbeit sowie Wertschätzung und Teilhabe sind die Leitwerte unserer Pädagogik. Die Stärkung des Vertrauens in die eigene Handlungsfähigkeit ist der übergeordnete Leitsatz.

Der Anspruch, Demokratie zu lernen und Demokratie zu leben in der Schule miteinander zu verbinden, hat Konsequenzen für Ziele, Inhalte, Methoden und Umgangsformen in jeder sozialen Situation, in jeder Lernzeit und jeder Leistungsbewertung. Die handlungsweisenden Gebote hierfür beschreiben die Artikel dieser Verfassung.

Grundlage bilden die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, die des Freistaates Thüringen sowie die UN-Kinderrechte.
Unsere Verfassung soll uns Leitfaden sein und uns Richtung weisen in unserem Umgang miteinander. Ihre Umsetzung bedarf der ständigen dialogischen Auseinandersetzung im Alltag.

A. Grundsätzliches und allgemeine Atmosphäre

Wir machen uns bewusst, dass wir uns alle für diese Schule und ihr besonderes Profil entschieden haben. Deshalb unterstützen Lehrer, Schüler, Eltern und das technische Personal die pädagogische Zielstellung unserer Schule und entwickeln diese gemeinsam weiter.

Ein angenehmes Schulklima wirkt sich erwiesenermaßen positiv auf die Schulleistungen aus. Für eine demokratischere und erfolgreichere Schulkultur müssen wir uns persönlich engagieren.

Weg von der Frage: Wie muss das Kind oder der Jugendliche sein, um der Schule gerecht zu werden?

Hin zu der Frage: Wie muss die Schule sein, damit sie dem Kind oder dem Jugendlichen in einem veränderten Kontext gerecht wird?

Diese Grundhaltung einem heranwachsenden jungen Menschen gegenüber hat viel mit der Förderung und Verwirklichung mitmenschlicher und demokratischer Werte zu tun.

Artikel 1 - Menschenwürde

Die Würde jedes Einzelnen von uns ist unantastbar. Der Kern der Verfassung unseres Landes ist auch unser oberster Grundsatz als Bürger einer demokratischen Gemeinschaft.

Artikel 2 – Wertschätzung und Toleranz

Wir alle sind gleich viel wert. Es soll kein Unterschied gemacht werden in der Behandlung von Mädchen und Jungen, Lehrerinnen und Lehrern, technischem Personal und allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft. Auch Aussehen, persönliche Besonderheiten und Eigenarten, Hautfarbe, Intelligenz oder Religion dürfen nicht zu Diskriminierungen des Einzelnen oder von Gruppen führen. Diese Toleranz findet ihre Grenzen gegenüber Menschen mit extremistischen oder diskriminierenden Anschauungen und Verhaltensweisen.

Artikel 3 – Gewaltlosigkeit

Wir verbieten uns grundsätzlich jegliche Art von Gewalt: Gewalt gegen Mitmenschen und Sachen, aber auch Gewalt in unserer Sprache. Sie beginnt dort, wo die Artikel 1 und 2 dieser Verfassung verletzt werden: Bei herablassenden Äußerungen, bei Gängelung, Demütigung und Bloßstellung, bei der Benutzung von Schimpfwörtern und beleidigenden Ausdrücken. Sie endet in Formen von Mobbing und tätlichen Auseinandersetzungen.
Wenn wir Formen von Gewalt in Handlungen oder Worten feststellen, gehen wir mutig gegen dieses Verhalten an und nutzen dafür die demokratischen und strukturellen Institutionen unserer Schule. Sich gegen Unrecht zu wehren und sich für andere einzusetzen, erfordert Mut und Zivilcourage und ist von allen erwünscht.
Niemand braucht Angst vor der Schule zu haben, nicht vor Entwertung, Verletzung, Beschämung oder Ausgrenzung durch Lehrer und auch nicht vor seelischen oder körperlichen Verletzungen durch andere Kinder oder Jugendliche.

Die Schule fördert die Ausbildung und die Tätigkeit von Streitschlichtern und anderen demokratischen Instanzen.

Artikel 4 – Höflichkeit und Freundlichkeit

Unser Umgang ist höflich, hilfsbereit, rücksichtsvoll und freundlich. Wir bemühen uns um ein respektvolles und faires Miteinander in der Schule. Ebenso strengen wir uns an, unseren Ärger und unsere Aggressionen nicht einfach ungebremst herauszulassen. Sollte das doch einmal passieren, ist das Aussprechen einer Entschuldigung auf alle Fälle geboten. Unser Gesamtverhalten ist freundlich und positiv. Wir achten aufeinander und sind aufmerksam. Deshalb sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, einander im Haus zu grüßen.

Artikel 5 – Fairness und Vertrauen

Fairness bedeutet anständiges Verhalten und eine ehrliche und gerechte Haltung anderen Menschen gegenüber. Fair zu sein heißt auch, sich an gemeinsam erarbeitete oder gesellschaftlich vorgegebene Spielregeln zu halten und sein Verhalten gegenüber anderen angemessen zu gestalten.
Vertrauen müssen wir darauf können, dass andere die gleiche Fairness wie wir selbst anstreben.
Fairness bedeutet auch, dass Hierarchien nicht durch Macht, sondern durch Kompetenz und Überzeugungskraft gestaltet werden.

Artikel 6 – Lebensraum Schule

Die Schule ist unser gemeinsamer Lebensraum. Sie wurde als offene, bunte, unkonventionelle und freizügige, zum Experiment ermunternde Bauhausarchitektur geschaffen. Ebenso wie das Gebäude soll der Sozialraum im Geiste des Bauhauses gestaltet sein. Es liegt an uns, unserer Schule eine freundliche und offene Atmosphäre auch dadurch zu verleihen, indem wir einen sorgsamen Umgang mit der gesamten Einrichtung pflegen, die Räume und Gemeinschaftsflächen kreativ gestalten und mit Energie und Umwelt verantwortungsbewusst umgehen.

B. Daltonplan und Selbstwirksamkeitsförderung

Dieser Abschnitt bestimmt den Kern der Schule – das Lernen der Schülerinnen und Schüler.
Das pädagogische Konzept unserer Schule wurde seit dem Jahre 1996 stetig entwickelt. Mit Partnern wie der „Humboldt-Universität zu Berlin“, dem „Max-Planck-Institut für Bildungsforschung“ der Universität Dortmund und der „Deutschen Kinder- und Jugendstiftung“ haben Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler eine moderne und demokratische Konzeption für die Gestaltung von Lern- und Lebenszeit gemeinsam geschaffen.

Das Aneignen nötiger Studien- und Lernfertigkeiten, eine demokratische und zivilbürgerliche Persönlichkeitsentwicklung und die Förderung von Selbstwirksamkeit und Selbstbestimmung sind die wesentlichen Ziele, auf die sich unsere Pädagogik ausrichtet.

Auf der Theorie der Selbstwirksamkeit, der reformpädagogischen Tradition des Daltonplans von Helen Parkhurst und einer modernen Demokratiepädagogik gründen sich die Artikel dieses Abschnittes unserer Verfassung.

Artikel 7 – Unterricht

Unterricht ist für uns jegliche Zeit, welche Lehrende und Lernende geplant miteinander und untereinander mit dem Ziel verbringen, Sach-, Sozial-, Methoden- und Selbstkompetenz zu erwerben. Er findet innerhalb und außerhalb der Schule statt.
Wir streben eine Ausgewogenheit zwischen projektbezogenen Lernformen und solchen mit und ohne formale Instruktionen durch die Lehrerinnen und Lehrer an. Das Lernen soll offen und handlungsorientiert gestaltet sein.

Artikel 8 – Selbstwirksamkeit und Selbstbestimmung

Wir sehen die Förderung von Selbstwirksamkeit als Ziel unserer Persönlichkeitsbildung. Selbstwirksamkeit kennzeichnet die persönliche und kollektive Gewissheit, neue oder schwierige Anforderungssituationen auf Grund eigener Kompetenz bewältigen zu können. Sie ist ein wesentliches Merkmal demokratisch handelnder Menschen und hat einen präventiven Charakter bezogen auf undemokratische Entwicklung. Sie ist gleichzeitig Bedingung für Partizipation als wesentliches Element demokratischen Lebens.

Die Förderung der Selbstwirksamkeit zielt auf die Teilbereiche:

  • Entwicklung sozialer Kompetenzen einschließlich kompetenten Sozialverhaltens
  • Stärkung des Selbstwertes und der Motivation, insbesondere  bezogen auf das Lernen
  • Förderung proaktiver Handlungen auch mit Blick auf demokratische Kompetenzen wie Selbst- und Mitbestimmung.

Diese Ziele gelten für die Lehrer und Schüler gleichermaßen.

Wir erreichen sie innerhalb des Lehrteams durch eine partizipative Führungskultur und persönliche Verantwortungsübernahme. In unserem Unterricht erreichen wir sie durch psychologisch aufgeklärte didaktische Maßnahmen wie kooperatives Gruppenlernen, Unterscheidung von Lern- und Leistungsraum, gerechte und nachvollziehbare Bewertung und Rückmeldung individueller Lernfortschritte (z.B. durch Portfolio), Transparenz von Zielen, Anforderungen und Bewertung (z.B. Zielvereinbarung und Transparenzpapier), das Ermöglichen von Autonomieerleben. Diese Maßnahmen sollen unsere Schülerinnen und Schüler ermutigen und stärken.

Artikel 9 Daltonplan - Pädagogik

„Alles was ein Schüler kann, soll der Lehrer nicht tun“
Der Daltonplan wächst in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess an unserer Schule. Seine Begründerin Helen Parkhurst bezeichnete ihn als „a way of learning for the way of live“. Er erneuert die Schulprozesse so, dass Kinder und Jugendliche sowohl mehr Freiheit als auch einen Lebensraum genießen können, der sich besser eignet, persönliche Verantwortung für den eigenen Lernprozess zu übernehmen. Dabei ist es geboten, sich Lernpartner zu suchen, gemeinsam zu planen, zu arbeiten und zu präsentieren. Diese Zusammenarbeit soll durch Wertschätzung und Partizipation geprägt sein. Aus kumulativer Wissensanhäufung wird so ein selbstverantwortetes Studieren.

Pädagogische Arbeit bedeutet dann Entwicklungsförderung für alle Kinder und Jugendlichen. Das Eigenstudium soll bei den Schülerinnen und Schülern einen Geist des Selbstvertrauens und der Initiative wecken.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben dabei eine anregende und beratende Funktion.

Artikel 10 - Ganztägig Lernen

Die Schule unterbreitet Angebote für ganztägiges Lernen und schreibt diese  ständig fort. Sie orientiert sich dabei an wissenschaftlichen Standards und berücksichtigt diese bei ihrer konzeptionellen Arbeit. Dabei vernetzt sie sich mit externen Partnern wie der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung.

C. Demokratische Institutionen

Artikel 11 - Partizipation

Partizipation gilt uns als wesentliches Element demokratischen Lebens. Wir streben sie in allen Bereichen des schulischen Lebens an, beginnend beim Managementkonzept bis zum Zusammenleben in der Klasse und anderen Lerngemeinschaften.

Demokratische Orientierung, Leben und Arbeiten in einer fairen und fürsorglichen Gemeinschaft sollen erlebbare Wirklichkeit im Schulalltag sein.

Artikel 12 - Institutionen

Das Schülerparlament, der Klassenrat, die Schulversammlung, die Lehrerkonferenz und die Schulkonferenz sind Institutionen, die den Zielen dieser Verfassung dienen. Sie geben sich selbst Regeln und haben die Beschlusskraft, die ihnen durch die Gesetze, die Schulkonferenz und die Schulversammlung zugewiesen wird.

D. Sport

Seit ihrem Bestehen wird an unserer Schule großer Wert auf  Gesundheitserziehung und gesunde Lebensweise gelegt. Unser tragfähiges und ausgereiftes sportliches Schulprofil wird stetig weiterentwickelt.
Bei der Umsetzung der Breitenförderung im sportlichen Bereich setzen wir auf die Weiterentwicklung unserer Sportklassen sowie auf den Ausbau des sportlichen Profils der Schule.

E. Der Beitrag der Eltern

Artikel 13 – Bildung ist unteilbar

Die Eltern tragen eine große Verantwortung für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder. Gemeinsam mit der Schule sorgen sie dafür, dass die jungen Menschen zu verantwortlichen Zivilbürgern heranwachsen. Sie fördern Selbstwirksamkeit, Eigenverantwortung und demokratisches Wertebewusstsein.

Auch der schulische Erfolg kann maßgeblich von den Eltern beeinflusst werden. Durch ihre Schulwahl haben sie sich für das pädagogische Konzept unserer Schule entschieden. Dieses tragen sie gemeinsam mit der Schule und unterstützen sie, wo es möglich ist, zu Hause, am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit. Aus dem Schulkonzept erwachsende Pflichten nehmen sie regelmäßig wahr.

Sie sorgen dafür, dass ihrem Kind zu Hause ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der konzentriertes Arbeiten ermöglicht.

Sie sorgen auch für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien und fördern die Lesekompetenz ihrer Kinder.

Sie achten darauf, dass ihr Kind ausgeschlafen zur Schule kommt.
Bei Konflikten wenden sie sich an die Beteiligten und tragen durch praktikable Lösungsvorschläge zu deren Beilegung im Sinne einer Konsensfindung aktiv bei.

F. Der Beitrag jedes Einzelnen

Jedes einzelne Mitglied der Schulgemeinschaft strebt die für sich selbst größtmögliche Leistung an, sei es als Schülerin oder Schüler, Lehrerin oder Lehrer, Mitarbeiterin oder Mitarbeiter. Engagement und Einsatz erwarten wir
voneinander.

In der Öffentlichkeit vertreten wir das schulische Konzept und sind uns der Verantwortung bewusst, die jeder Einzelne für den guten Ruf unserer Schule hat.
 

G Gremien der Schulverfassung –  Schlussbestimmungen

Unsere gemeinsame Verantwortung und dauerhafte Aufgabe ist es, dieser Schulverfassung Geltung zu verschaffen und sie zu einem Instrument dialogischer Schulentwicklung werden zu lassen.

Artikel 14 – Verstöße

Jeder hat das Recht, Verstöße gegen diese Verfassung vorzubringen, wobei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit immer gewahrt bleiben muss.

Ansprechpartner für solche Beschwerden sind in erster Linie die Mitglieder des Schülerparlaments, die Lehrer, die Beratungs- und Vertrauenslehrer, die Klassenelternsprecher, der Personalrat und die Schulleitung.

Artikel 15 - Verfassungsorgan

Die Schulkonferenz, in der alle Gruppen der Schule vertreten sind, fungiert als Verfassungsorgan. Sie überwacht die Einhaltung der Verfassungsbestimmungen.

Artikel 16 – Schlichtungsstelle

Die Schulkonferenz gründet eine Schlichtungsstelle, der jeweils ein Mitglied der Lehrerschaft, des Schülerparlamentes, der Elternsprecherversammlung, der Schulleiter sowie der Vorsitzende des Fördervereins als unabhängiger außerschulischer Vermittler angehören. In schwerwiegenden Fällen ist es die Aufgabe der Schulkonferenz, diese Schlichtungsstelle einzuberufen.

Die Mitglieder dieser Schlichtungsstelle verhandeln in benannten Fällen und schlagen eine Lösung vor, die von allen Beteiligten akzeptiert werden muss. Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, legt die Schlichtungsstelle dem Schulleiter einen Vorschlag vor, den dieser umsetzen sollte.

Artikel 17 – Verbindlichkeit

Diese Schulverfassung ist nach ihrer Inkraftsetzung für alle Beteiligten verbindlich.

Sie soll die rechtlichen Bestimmungen des Schullebens nicht ersetzen. Sie ist jedoch der Ausdruck unseres gemeinsamen Selbstverständnisses von einem demokratischen und modernen Zusammenleben und Zusammenarbeiten am Staatlichen Gymnasium Neuhaus. In ihrer Zielsetzung verkörpert sie einen hohen Standard und hohe Werte.
Wenige nötige detailierte Regeln für den Alltag werden nach dem Gebot maximaler Partizipation aller durch sie Betroffenen erarbeitet und verabschiedet.

Artikel 18 – Inkrafttreten

Diese Verfassung tritt an dem Tag in Kraft, an dem sie von einer jeweils qualifizierten Mehrheit der Schülerschaft, der Lehrerschaft, der Elternsprecherversammlung und der anderen Mitarbeiter der Schule angenommen wird.

Sie kann nur mit Zustimmung aller genannten Gruppen geändert werden.

Das Ende ihrer Gültigkeit kann mit jeweils absoluter Mehrheit der in Satz 1 dieses Artikels genannten Gruppen beschlossen werden.
     
Redaktion: Ralph Leipold;    
Mitarbeit:  Schüler, Lehrer, Eltern, Mitarbeiter, Freunde und Förderer   

Unser Logo
Unser Schullogo
Quick-Link

Download Schulverfassung Unser Schulprogramm kann auch als PDF-Datei heruntergeladen werden!

Download Schulprogramm.pdf


Lehrerkollegium
Lehrerkollegium

Für eine vergrößerte Darstellung einfach das Bild anklicken!

Aktuelles

15.05.2023 - Preisträgerinnen des Europäischen Wettbewerbs wurden geehrt

Endlich erhielten die Schülerinnen der 9a ihren Preis im Europäischen Wettbewerb. Nochmals herzlichen Glückwunsch dazu und auch vielen Dank an Frau Pohl, die das Projekt unterstützt.